8. Juli 2024 – Pilotprojekt „Spenden-Behandlungsfonds“ für Rheinland-Pfalz

In ganz Deutschland gibt es Menschen ohne oder ohne vollständigen Krankenversicherungsschutz. Gleichzeitig fehlen aber in weiten Teilen des Landes, so auch in Rheinland-Pfalz, Finanzierungsmöglichkeiten von notwendigen medizinischen Behandlungen. Im Rahmen des Modellprojektes „Spenden-Behandlungsfonds“ (SBF) wurden seit dem 01.01.2023 notwendige medizinische Behandlungen für Menschen ohne Krankenversicherung finanziert.

6. Mai 2024 – Gesundheitsversorgung für alle – aber nicht in Rheinland-Pfalz!?

Pressemitteilung

Trotz jahrelanger Bemühungen der Medinetze in Koblenz und Mainz sowie des Vereins Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. (a+G) bleibt die medizinische Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz ein vernachlässigtes Thema. Obwohl die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag die Suche nach Lösungen für Betroffene versprochen haben, verwehren sie sich weiterhin konkreten Maßnahmen. Dies ist inakzeptabel.

Was Menschen ohne Krankenversicherung tun können, Mainzer Allgemeine Zeitung 10. Mai 2024: https://www.allgemeine-zeitung.de/ratgeber/gesundheit/was-menschen-ohne-krankenversicherung-tun-koennen-3548200

3. Mai 2024 – Pressemitteilung: Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz ausgehöhlt – wichtige Chancen für einen niedrigschwelligen Zugang zu Gesundheitsversorgung und Prävention verpasst!

Presseerklärung von BACK e.V. | Bahnhofstraße 39 | 01587 Riesa

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sollte ursprünglich die allgemeinmedizinische Versorgung und die Gesundheitsprävention in schlecht versorgten Regionen stärken und damit sozial benachteiligten Menschen einen niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglichen. Die zentralen Maßnahmen – Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren – wurden nun gänzlich aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Die Bundesregierung verpasst damit eine wichtige Chance zur Gesundheitsförderung und Prävention im Sozialraum. Dies wäre ein wichtiger Schritt gewesen, der staatlichen Aufgabe gerecht zu werden, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle in Deutschland lebenden Menschen, insbesondere für vulnerable Personengruppen, zu schaffen.